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EuGH I: BRD ­diskriminiert

Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nutzung des deutschen Ausländerzentralregisters zur Verbrechensbekämpfung für rechtswidrig erklärt. Es handele sich um einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, erklärte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Die Entscheidung bezieht sich allerdings nur auf Daten von Ausländern aus anderen EU-Staaten.Nach dem Grundsatzurteil der Luxemburger Richter dürfen Bürger aus dem EU-Ausland bei der Nutzung personenbezogener Daten zur Strafverfolgung nicht anders behandelt werden als Deutsche. Auch die Speicherung von Daten zu statistischen Zwecken erklärte der EuGH in ihrer bisherigen Form für unzulässig.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2008, Seite 5, Inland

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