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Heesters ­gescheitert

Die ewige Nervensäge abseits jeglicher Form von Altersteilzeit auch in der Kulturindustrie, Johannes Heesters ist mit einer Klage gegen Berichte, die ihm vorwerfen, er sei 1941 im KZ Dachau vor der SS-Wachmannschaft aufgetreten, gescheitert. Das Berliner Landgericht wies am Dienstag die Klage des 105jährigen gegen den Berliner Historiker Volker Kühn auf Unterlassung und Widerruf ab. Der Vorsitzende Richter bewertete in der Urteilsbegründung die von Kühn vorgebrachte Faktenlage als ausreichend. Ob Heesters damals tatsächlich vor der SS-Wachmannschaft aufgetreten ist, sei heute nicht mehr zu klären. Kühn äußerte sich nach dem Urteil »erleichtert«. Er kündigte an, die Aussagen zu dem Heesters-Auftritt nicht wiederholen zu wollen. Zu dem Thema sei alles gesagt, betonte Kühn, der unter Berufung auf einen Augenzeugen behauptet hatte, Heesters das KZ im Mai 1941 nicht nur mit dem Ensemble des Münchner Gärtnerplatztheaters besucht, sondern auch vor SS-Wachleuten gesungen. Heesters hat einen Auftritt stets bestritten, kürzlich allerdings mit Äußerungen über Adolf Hitler für Aufsehen gesorgt. In einem Interview mit dem holländischen Sender »Vara« nannte er den faschistischen Diktator einen »guten Kerl«. Am vergangenen Samstag entschuldigte er sich in der ZDF-Sendung »Wetten, daß..?« für seine Äußerung.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2008, Seite 13, Feuilleton

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