- → Aktion
Glattrasiertes Einerlei
Auch über Parteien, Gewerkschaften und Kirche wird der Verfassungsschutz seitenweise berichten müssen. Beispielsweise über den Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG), der SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz eine »bebilderte Neuausgabe von Karl Marx, Das Kapital« überreicht hat. Oder über SPD-Chef Müntefering. Der teilte seinen Genossen unmißverständlich mit: Das Grundgesetz sei »das wichtigste Buch nach Karl Marx«. Der Erzbischof von München und Freising heißt nicht nur Marx, er nutzt den Spiegel als Kanzel und ruft die »gescheiterten Banker« im Zusammenhang mit der aktuellen Krise zur Buße und Umkehr auf. Wilde Spekulation sei Sünde, mahnt er und hebt zugleich die Bedeutung des einflußreichen Sozialismus-Theoretikers Karl Marx hervor: »Wir stehen alle auf seinen Schultern, weil wir uns in der Geschichte und Geistesgeschichte an Marx abarbeiten – positiv oder negativ«.
Man kann sich an Marx aber auch abarbeiten, ohne gleich Gefahr zu laufen, im nächsten Verfassungsschutzbericht erwähnt zu werden. Das beweist die taz. Die fand heraus, warum Marx der »katastrophalste aller Philosophen« gewesen sei, um später festzustellen: »Der marxistische Pfad hat sich als schlammigster und blutigster Umweg zum Kapitalismus erwiesen.« (taz, 29.10.) Alle Zeitungen werden wieder so schreiben, sobald sich das System etwas stabilisiert hat. Nur eine wird stur dabei bleiben, die Arbeiten des ollen Marx (aber auch seine Weiterentwicklung etwa durch Lenin) nicht nur als konjunkturelle oder modische Erscheinung zu schätzen. Und deshalb wird sie auch weiterhin im Verfassungsschutzbericht als einzige Tageszeitung Erwähnung finden. Und deshalb sollten Sie diese Zeitung abonnieren, falls Sie an einer unabhängigen, linken, kritischen Zeitung interessiert sind. Oder diese zunächst für drei Wochen kostenlos probelesen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
