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Lehman-Tochter als Entschädigungsfall

Frankfurt/Main Die Finanzaufsicht hat für die deutsche Tochter der zusammengebrochenen US-Bank Lehman den Entschädigungsfall festgestellt. Damit lägen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, daß die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die Einleger des Instituts entschädigen kann, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstag mitteilte. Die Lehman Brothers Bankhaus AG gehöre nicht nur der EdB an, sondern auch dem zusätzlichen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser schreibe nun die Einleger der Bank an. Von der Entschädung werden auch mehrere deutsche Krankenkassen profitieren, die insgesamt dreistellige Millionenbeiträge bei der deutschen Lehman-Tochter als Termingelder angelegt hatten. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.10.2008, Seite 5, Inland

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