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Aus: Ausgabe vom 14.08.2008, Seite 2 / Inland

Karlsruhe plädiert für ­Sicherungsverwahrung

Karlsruhe. Einer der drei Angeklagten im Prozeß um den Foltermord im Gefängnis von Siegburg muß mit einer lebenslangen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung rechnen. Das geht aus einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Das Landgericht Bonn hatte den angeklagten Pascal I. zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil für den Heranwachsenden ein »Hoffnungsschimmer« auf Resozialisierung bestehe. Diese Strafmilderung bezeichnete der BGH als nicht hinreichend begründet. I. hatte 2006 gemeinsam mit zwei Mittätern einen Mitgefangenen stundenlang mißhandelt und schließlich getötet.

(AFP/AP/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Cornelia Jaskosch: Mitverantwortung Der Foltermord im Gefängnis von Siegburg war grausam, das ist keine Frage aber dennoch kann ich mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass man einen Heranwachsenden bis zum Lebensende einfach wegspe...