Zum Inhalt der Seite

Neue Schlappe für ­Bundesanwaltschaft

Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Eröffnung eines Verfahrens gegen einen Deutsch-Iraner abgelehnt, den die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts illegaler Nukleargeschäfte angeklagt hatte. Dies erfolge aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen, teilte das Gericht am Montag mit. Damit sei auch der Haftbefehl aufgehoben worden. Die Bundesanwaltschaft hatte Mohsen V. unter anderem vorgeworfen, die Lieferung von Hochgeschwindigkeitskameras vermittelt zu haben, die für das iranische Atomprogramm bestimmt gewesen seien.

(AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.08.2008, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!