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Hintergrund. Hauptanklagepunkte gegen Karadzic

Der erste Präsident der bosnischen Republika Srpska, Radovan Karadzic, wird vor dem UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Das Ad-hoc-Gericht wirft ihm vor, während des Bürgerkrieges in Bosnien-Herzegowina zwischen 1992 und 1995 zusammen mit dem bosnisch-serbischen Armeechef Ratko Mladic einen Plan zur »ethnischen Säuberung« bestimmter Gebiete der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik erarbeitet zu haben. Zur Verwirklichung ihres Ziels eines »Großserbiens« hätten sie einen Aktionsplan in Gang gesetzt, der mit »Verfolgungen und Terrortaktiken« verbunden gewesen sei.

Die bisherige Anklagepraxis in Den Haag trägt den antiserbischen Ressentiments im Westen während der Bürgerkriege auf dem Balkan Rechnung. Von serbischer Seite sind bisher drei frühere Staatsoberhäupter in Haager Zellen gelandet – die bosnisch-serbische Präsidentin Biljana Plavsic, der serbische Präsident Milan Milutinovic und der im März 2006 verstorbene jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic. Das Sondertribunal hat weder kroatische noch bosnisch-muslimische Spitzenpolitiker, etwa die Präsidenten Franjo Tudjman und Alija Izetbegovic, jemals angeklagt.
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Die Deutsche Sektion des Internationalen Komitees für die Verteidigung von Slobodan Milosevic (ICDSM) verurteilte am Mittwoch die Auslieferung Karadzics an das Sondertribunal und erklärte sich solidarisch mit allen seinen politischen Gefangenen. »Sie sind Opfer des Krieges gegen Jugoslawien und der Dämonisierung des serbischen Volkes, mit deren Hilfe die wahren Schuldigen an der jugoslawischen Tragödie unerkannt bleiben sollen«, hieß es in der Stellungnahme. Das ICDSM fordert die »unverzügliche Auflösung des völkerrechtswidrigen Tribunals« und die »Freilassung aller seiner politischen und Kriegsgefangenen«.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2008, Seite 3, Schwerpunkt

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