-
13.02.2008
- → Inland
Schaar kritisiert Bundesmelderegister
Köln. Die Regierungspläne für ein neues Bundesmelderegister stoßen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, auf schwere Bedenken. Dieses Melderegister könne »eine Art Superdatei werden«, in der nicht nur die zur Identifikation einer Person erforderlichen »Grundpersonalien« gespeichert werden, sagte Schaar am Dienstag im Deutschlandfunk. Neben der Steuer-Identifika-tionsnummer nannte er dabei unter anderem »Beziehungsdaten, familiäre Zusammenhänge« und die Frage, wer über einen Waffenschein verfügt.
Schaar verwies darauf, daß es bisher ein »föderales System mit kommunalen Melderegistern« gebe, die zu 95 Prozent auch auf kommunaler Ebene genutzt würden. Da die über die Grundpersonalien hinausgehenden Daten eigentlich nur für die Kommunalverwaltung von Interesse seien, frage er sich, was »die Speicherung dieser sehr umfangreichen Informationen in einer Zentraldatei« solle. Insbesondere die Aufnahme der Steuer-Identifikationsnummer in ein zentrales Melderegister wäre eine »schleichende Verlagerung und Zweckänderung« dieser Nummer »hin zu einem allgemeinen Personenkennzeichen«. (ddp/jW)
Schaar verwies darauf, daß es bisher ein »föderales System mit kommunalen Melderegistern« gebe, die zu 95 Prozent auch auf kommunaler Ebene genutzt würden. Da die über die Grundpersonalien hinausgehenden Daten eigentlich nur für die Kommunalverwaltung von Interesse seien, frage er sich, was »die Speicherung dieser sehr umfangreichen Informationen in einer Zentraldatei« solle. Insbesondere die Aufnahme der Steuer-Identifikationsnummer in ein zentrales Melderegister wäre eine »schleichende Verlagerung und Zweckänderung« dieser Nummer »hin zu einem allgemeinen Personenkennzeichen«. (ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
