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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Residenzpflicht: Reiseauflagen für Hartz-IV-Betroffene vom 02.12.2008:

Hartz IV und Spaß dabei

Ich habe vier Jahre ganz wunderbar von Hartz IV gelebt. Und zwar mit der schon immer in dieser Form bestehenden Anwesenheitspflicht!
Man gibt halt auf seinen Anträgen eine Mobiltelefon-Nummer an und schon ist man überall erreichbar.....
Wer meint, er muss den Don Quichote spielen und sich mit Staatsinstitutionen anlegen, der darf das natürlich. Aber wer hinterher jammert, wenn es in die Hosen gegangen ist, der veröffentlicht damit nur seinen Mangel an Intelligenz.
Der will lediglich einen besseren Staat, also einen, der seine Interessen vertritt, und zeigt damit nur, dass er eigentlich ja genauso korrupt ist, wie die jetzigen Entscheidungsträger. Er selber möchte gerne derjenige sein, der die Macht hat, die Regeln zu seinen Gunsten formulieren kann.
Tyler Durden
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Nationale Residenzpflicht bis zum Ableben

    Auch für Grundsicherungsempfänger im Alter gilt die nationale Residenzpflicht bis zur Bahre. Siehe Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1090...
    H. Richter