junge Welt: Jetzt am Kiosk!
Gegründet 1947 Sa. / So., 04. / 5. Mai 2024, Nr. 104
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
junge Welt: Jetzt am Kiosk! junge Welt: Jetzt am Kiosk!
junge Welt: Jetzt am Kiosk!

Leserbriefe

Liebe Leserin, lieber Leser!

Bitte beachten Sie, dass Leserbriefe keine redaktionelle Meinungsäußerung darstellen. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zur Veröffentlichung auszuwählen und zu kürzen. Leserbriefe sollten eine Länge von 2000 Zeichen (etwa 390 Wörter) nicht überschreiten. Kürzere Briefe haben größere Chancen, veröffentlicht zu werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass sich Leserbriefe mit konkreten Inhalten der Zeitung auseinandersetzen sollten. Ein Hinweis auf den Anlass Ihres Briefes sollte am Anfang vermerkt sein (Schlagzeile und Erscheinungsdatum des betreffenden Artikels bzw. Interviews). Online finden Sie unter jedem Artikel einen Link »Leserbrief schreiben«.

Leserbrief zum Artikel Wettiner-Gier nach Gold und Edelsteinen vom 18.04.2008:

Wettiner Anmaßungen

Es ist eine unfassbare Anmaßung, dass die Wettiner Anspruch auf das Eigentum der Kunstschätze erheben. Es ist eine Schweinerei, dass die Landesregierung Kunstschätze, Immobilien und Bares auch noch wiedergab (Porzellan und Bilder wurden gleich für Millionen weiterverkauft).
Auch wenn die Gegenstände früher mal "im Besitz" der Familie waren, bedeutet das noch lange nicht, dass sie denen auch gehören.

Die Gegenstände können nur über zwei Wege in deren Besitz gekommen sein:
Erstens durch Schenkungen anderer Staaten.
Eine solche Schenkung kann sich nur an die Wettiner in der Funktion eines Staatsoberhaupts als Vertreter einer Gemeinschaft gerichtet haben. Daher ist der Verbleib beim Land/Staat selbstverständlich.
Zweitens durch Ausbeutung der Gemeinschaft. Unsere Vorfahren mussten im Erzgebirge für Edelmetalle täglich bis zu 17 Stunden unter Tage Schwerstarbeit verrichten und haben dafür einen Hungerlohn bekommen. Das ist pure Ausbeutung, Diebstahl und räuberische Erpressung. Wenn die Wettiner nun Anspruch erheben, müssten Sie auch die ausgebeuteten Familien entschädigen. Das geht jedoch heute nicht mehr. Daher müssen die Gegenstände in Gemeinbesitz verbleiben!
Warum verjährt eine Straftat, jedoch solche Ansprüche nicht?
Die Wettiner zeigen weiterhin eine maßlose Gier, obwohl sie sich eigentlich schämen müssten, über das, was ihre Vorfahren angerichtet haben.
Thomas Ehrlich