Leserbrief zum Artikel Neues Infektionsschutzgesetz: Neues Infektionsschutzgesetz
vom 23.04.2021:
Glücksspiel erlaubt
Die Erfahrung ist doch, dass jeder sein Süppchen kocht – bis hinunter zum letzten Gesundheitsamtsleiter. Am 9. September 2020 titelte Tagesschau.de »Bislang verboten, künftig« erlaubt und schrieb: »Die Bundesländer haben sich auf eine Duldung von bislang verbotenem Onlineglücksspiel geeinigt.« Man ist geneigt, dieses Zitat so abzuwandeln: Die Bundesländer haben sich auf eine Duldung von Glücksspiel geeinigt. Die Hausnummern von Inzidenzwerten werden nach Bedarf ausgewürfelt. Die Untergrenze wird an den jeweiligen Siebentagesdurchschnitt der Covid-19-Fallzahlen dynamisch angepasst. Denn anders denn als Glücksspiel können die Covid-19-Maßnahmen der letzten Monate nicht bezeichnet werden, jedenfalls was den Gesundheitsschutz anbelangt. Anders sieht es bei den repressiven Aspekten dieser Politik aus, da lassen die Herrschenden keinen Zufall zu.