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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Neues Infektionsschutzgesetz: Neues Infektionsschutzgesetz vom 23.04.2021:

Glücksspiel erlaubt

Die Erfahrung ist doch, dass jeder sein Süppchen kocht – bis hinunter zum letzten Gesundheitsamtsleiter. Am 9. September 2020 titelte Tagesschau.de »Bislang verboten, künftig« erlaubt und schrieb: »Die Bundesländer haben sich auf eine Duldung von bislang verbotenem Onlineglücksspiel geeinigt.« Man ist geneigt, dieses Zitat so abzuwandeln: Die Bundesländer haben sich auf eine Duldung von Glücksspiel geeinigt. Die Hausnummern von Inzidenzwerten werden nach Bedarf ausgewürfelt. Die Untergrenze wird an den jeweiligen Siebentagesdurchschnitt der Covid-19-Fallzahlen dynamisch angepasst. Denn anders denn als Glücksspiel können die Covid-19-Maßnahmen der letzten Monate nicht bezeichnet werden, jedenfalls was den Gesundheitsschutz anbelangt. Anders sieht es bei den repressiven Aspekten dieser Politik aus, da lassen die Herrschenden keinen Zufall zu.
Heinrich Hopfmüller