Leserbrief zum Artikel US-Truppenabzug aus Deutschland: »Nicht heulen«
vom 31.07.2020:
Zeitgemäßer Vorschlag
Nach Information von Heute im Bundestag vom 28. Juli 2020 (bundestag.de/presse/hib/707318-707318) fordert die FDP den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die EU hat die Europäische Menschenrechtscharta. Die Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK ist eine Konvention des Europarates. Der Europarat wurde nach 1948 von dem American Committee on United Europe (Co-Chairman Alan Dulles) gegründet. Ein wesentlicher Unterschied zur Charta der EU ist u. a. die Aufhebung des Tötungsverbotes (Art. 2.2). Wie die USA ja anschaulich machen, kann dort jeder, der sich der Festnahme entzieht, getötet werden. Auch darf nach EMRK die Tötung von Menschen bei »Aufruhr oder Aufstand« erfolgen. Bereits 2015 ist das Ansinnen eines Beitritts der EU zur EMRK glücklicherweise von der Generalanwältin beim EuGH »bis auf weiteres« ausgeschlossen worden. Wenn nun die FDP dieses Ansinnen erneuert, stellt sich mir als liberalem Bürger die Frage: Wissen die es nicht anders, oder wissen die genau, was sie tun? In die Zeit würde es passen!
Veröffentlicht in der jungen Welt am 31.07.2020.