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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Aus für § 217 StGB: Verbot passiver Sterbehilfe gekippt vom 27.02.2020:

Keine Pflicht zu leben

Die Aufhebung des Verbots ist ein wichtiger Schritt. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, hiernach die Würde aller, schließt die freie Entscheidung darüber, das Leben zu negieren, mit ein. Aus dem Recht zu leben leitet sich keine Pflicht ab. Hiernach ist die Sterbehilfe, der Freitod als solcher, ein unabdingbares Menschenrecht.
Elisa Nowak
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Selbstbestimmt und in Würde

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Höhe der Zeit, mithin im Sinne einer aufgeklärten Gesellschaft entschieden. Klar ist und bleibt, dass es, wann immer es um Fragen von Leben und Tod geht, keine...
    Ira Bartsch, Lichtenau-Herbram