Leserbrief zum Artikel Aus für § 217 StGB: Verbot passiver Sterbehilfe gekippt
vom 27.02.2020:
Keine Pflicht zu leben
Die Aufhebung des Verbots ist ein wichtiger Schritt. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, hiernach die Würde aller, schließt die freie Entscheidung darüber, das Leben zu negieren, mit ein. Aus dem Recht zu leben leitet sich keine Pflicht ab. Hiernach ist die Sterbehilfe, der Freitod als solcher, ein unabdingbares Menschenrecht.