Leserbrief zum Artikel Aus für § 217 StGB: Verbot passiver Sterbehilfe gekippt
vom 27.02.2020:
Selbstbestimmt und in Würde
Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Höhe der Zeit, mithin im Sinne einer aufgeklärten Gesellschaft entschieden. Klar ist und bleibt, dass es, wann immer es um Fragen von Leben und Tod geht, keine einfachen Antworten geben kann. Dennoch muss genauso klar sein, dass jeder Mensch das Recht hat, über sein Leben höchstselbst zu entscheiden. Damit einher geht die gesamtgesellschaftliche Pflicht, jedem Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen, zu dem natürlich auch das Sterben in Würde und Selbstbestimmung gehört.