Leserbrief zum Artikel Rentenversicherung attackiert Grundrentenpläne
vom 22.01.2020:
Beklagte Zäsur fand eher statt
Dass die Grundrentenpläne der Regierung keine Begeisterungsstürme bei der Rentenversicherung auslösen, kann man nachvollziehen. Aber eine Zäsur bei den Versicherungsleistungen fand bereits – damals von vielen kaum beachtet – 1992 statt, als das Rentenüberleitungsgesetz für in der DDR Rentenversicherte geschaffen wurde, das tatsächlich einen tiefen Einschnitt in die spätere Existenzgrundlage eines Teils künftiger Rentner bedeutete. Mir beispielsweise wird monatlich ein Drittel meiner Rente für 25 Eisenbahnerdienstjahre vorenthalten. Bei Erhalt dieses Drittels könnte ich leicht auf eine Grundrente verzichten. Erst wird man also teilenteignet, um uns dann von bundesdeutschen Gnaden eventuell eine Grundrente zukommen zu lassen. Nun werden alle möglichen Vorbehalte von seiten der Rentenversicherung vorgebracht, die die Durchführbarkeit der Reform bis Anfang 2021 in Frage stellen. Für Außenstehende sieht das nach einem durchsichtigen Manöver aus, um die Grundrente vielleicht noch ein Jahr nach hinten verschieben zu können. Ich möchte keinen Leistungsunwillen bei der Behörde unterstellen, aber im großen Heer der Arbeitslosen gibt es bestimmt viele Qualifizierte, die das schaffen würden.