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Online Extra
21.01.2020, 19:40:04 / Inland

Rentenversicherung attackiert Grundrentenpläne

Offenbar sitzen hier keine Freunde der Grundrente: Büroturm der
Offenbar sitzen hier keine Freunde der Grundrente: Büroturm der Deutschen Rentenversicherung in Berlin

Berlin. Die Deutsche Rentenversicherung hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wegen der geplanten Grundrente kritisiert. In einer am Dienstag bekannt gewordenen Stellungnahme zu Heils Gesetzentwurf erhebt die Behörde inhaltliche, verfassungsrechtliche und finanzielle Bedenken. Zudem stellt sie den geplanten Start am 1. Januar 2021 in Frage. Die sozialpolitische Begründung der vorgesehenen Regelungen sei »zum Teil widersprüchlich und in der Zielstellung nicht eindeutig«, heißt es in dem 16seitigen Dokument.

Das Vorhaben stelle eine »noch nie dagewesene Zäsur« dar, die Umsetzung werde die Rentenversicherung »außerordentlich stark belasten«. Die Verwaltungskosten im Einführungsjahr würden »voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen«. Der für die Einkommensprüfung geplante Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern lasse sich bis 2021 nicht aufbauen, für den notwendigen Stellenaufbau wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes gebe es kurzfristig kein Personal. »Von daher müsste das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend verschoben werden«, heißt es in der Stellungnahme.

»Sachdienliche Verfahrenshinweise nehmen wir ernst«, erklärte eine Sprecherin Heils auf Anfrage. Das Ministerium habe »stets betont, dass die Einführung der Grundrente ein Kraftakt aller Beteiligter sein wird, den wir aber stemmen wollen«. Die Grundrente solle »in enger Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung erfolgen«.

Heil hatte geplant, den Gesetzentwurf noch im Januar im Bundeskabinett beschließen zu lassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündigt, in der Ressortabstimmung Bedenken anzumelden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund mahnte dagegen eine rasche Umsetzung an. »Für offene Fragen muss die Regierung pragmatische Lösungen finden und ist sicher offen für konkrete und konstruktive Verbesserungsvorschläge auch aus der Praxis«, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach gegenüber AFP.

Heils Entwurf sieht vor, dass Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre »Grundrentenzeiten« vorweisen können, einen Zuschlag auf die Rente erhalten sollen. »Grundrentenzeiten« sind Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden. Der Grundrentenzuschlag soll in einer Staffelung von 33 bis 35 Beitragsjahren ansteigend berechnet werden. (AFP/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Christel Harke: Beklagte Zäsur fand eher statt Dass die Grundrentenpläne der Regierung keine Begeisterungsstürme bei der Rentenversicherung auslösen, kann man nachvollziehen. Aber eine Zäsur bei den Versicherungsleistungen fand bereits – damals vo...