Leserbrief zum Artikel Aktion T4: Weithin akzeptierter Massenmord
vom 02.09.2019:
Munition für Antikommunismus
Im Osten Deutschlands entstand nach der separatistischen Gründung der BRD die DDR. Dank Hilfe auch der Sowjetunion konnte hier zuvor im Einklang mit dem Potsdamer Abkommen die antifaschistisch-demokratische Ordnung als Fundament geschaffen werden. Gegen Nazi- und Kriegsverbrecher, wo sie ausgeforscht und erkannt worden waren und sich nicht zuvor in die Westzonen absetzen konnten beziehungsweise über die Rattenlinie nach Südamerika entkamen, fällten die Gerichte der DDR angemessene Urteile im Sinne der Beschlüsse von Potsdam. Das betraf auch Mediziner, die sich schuldig gemacht hatten. Ich erinnere mich da noch an einen Arzt (Dr. Fischer?), der 1965 nach seiner Entdeckung gerichtlich zum Tode verurteilt wurde.
Das Gleichheitszeichen, das der Autor zum Schluss seines Beitrages, ohne auf die diametral entgegengesetzten sozialen Verhältnisse einzugehen, in seiner Beschuldigung setzt, wonach die überlebenden Opfer der Euthanasieverbrechen mit »ihren Forderungen nach Anerkennung und Entschädigung von beiden deutschen Staaten zurückgewiesen wurden«, birgt Munition für den traditionell praktizierten Verleumdungsfanatismus gegen den einstigen und einzigen Mehrheitsmenschenrechtsstaat Deutsche Demokratische Republik. Mein Staat verstand sich übrigens auch keinesfalls als rechtlicher Nachfolgestaat des Dritten Reiches. Nicht unerwähnt sollte dabei bleiben, dass in der DDR nicht aus Profitgründen körperliche wie geistige Schädigungen möglich wurden wie beispielsweise im sogenannten Rechtsstaat BRD, auch wenn nach Aufdeckung des Contergan-Skandals später Entschädigungen erfolgt seien. Waffengeschäfte um des Rüstungsprofites willen, in deren Folge unzählige unschuldige Menschen versehrt oder gar zu Tode kamen und immer noch kommen, waren und sind unter sozialistischen Bedingungen undenkbar.
Das Gleichheitszeichen, das der Autor zum Schluss seines Beitrages, ohne auf die diametral entgegengesetzten sozialen Verhältnisse einzugehen, in seiner Beschuldigung setzt, wonach die überlebenden Opfer der Euthanasieverbrechen mit »ihren Forderungen nach Anerkennung und Entschädigung von beiden deutschen Staaten zurückgewiesen wurden«, birgt Munition für den traditionell praktizierten Verleumdungsfanatismus gegen den einstigen und einzigen Mehrheitsmenschenrechtsstaat Deutsche Demokratische Republik. Mein Staat verstand sich übrigens auch keinesfalls als rechtlicher Nachfolgestaat des Dritten Reiches. Nicht unerwähnt sollte dabei bleiben, dass in der DDR nicht aus Profitgründen körperliche wie geistige Schädigungen möglich wurden wie beispielsweise im sogenannten Rechtsstaat BRD, auch wenn nach Aufdeckung des Contergan-Skandals später Entschädigungen erfolgt seien. Waffengeschäfte um des Rüstungsprofites willen, in deren Folge unzählige unschuldige Menschen versehrt oder gar zu Tode kamen und immer noch kommen, waren und sind unter sozialistischen Bedingungen undenkbar.