Leserbrief zum Artikel Rechtsverschärfung: Entzug der Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer
vom 28.06.2019:
Sinn der Staatsbürgerschaft
In der DDR-Verfassung stand zum Thema Staatsbürgerschaft in
Art. 10: Kein Bürger darf einer auswärtigen Macht ausgeliefert werden. Fremde Staatsbürger werden weder ausgeliefert noch ausgewiesen, wenn sie wegen ihres Kampfes für die in dieser Verfassung niedergelegten Grundsätze im Ausland verfolgt werden.
Damit erklärt sich der Sinn einer Staatsbürgerschaft von selbst. Im real existierenden Kapitalismus der Bundesrepublik jedoch gibt es keine Verfassung mit einem diesbezüglichen Artikel, nicht einmal im entferntesten. Demzufolge stellt sich der Staat auch nicht schützend vor seine Staatsbürger. Und wenn man’s genau betrachtet, ist das ganze Gefasel von Asylgewährung nur Heuchelei. Was aber alles nicht weiter verwunderlich ist, denn der BRD-Staat hat ja eine ganz andere Aufgabe. Damit ist eine Staatsbürgerschaft im humanistischen Sinne nicht das geringste wert!
Art. 10: Kein Bürger darf einer auswärtigen Macht ausgeliefert werden. Fremde Staatsbürger werden weder ausgeliefert noch ausgewiesen, wenn sie wegen ihres Kampfes für die in dieser Verfassung niedergelegten Grundsätze im Ausland verfolgt werden.
Damit erklärt sich der Sinn einer Staatsbürgerschaft von selbst. Im real existierenden Kapitalismus der Bundesrepublik jedoch gibt es keine Verfassung mit einem diesbezüglichen Artikel, nicht einmal im entferntesten. Demzufolge stellt sich der Staat auch nicht schützend vor seine Staatsbürger. Und wenn man’s genau betrachtet, ist das ganze Gefasel von Asylgewährung nur Heuchelei. Was aber alles nicht weiter verwunderlich ist, denn der BRD-Staat hat ja eine ganz andere Aufgabe. Damit ist eine Staatsbürgerschaft im humanistischen Sinne nicht das geringste wert!