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27.06.2019, 19:56:27 / Inland
Rechtsverschärfung

Entzug der Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer

Der wertvollste Teil des Menschen im bürgerlichen Staat: Der Pas
Der wertvollste Teil des Menschen im bürgerlichen Staat: Der Pass

Berlin. Wer im Ausland für eine Terrormiliz in den Kampf zieht, muss künftig mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen. Eine entsprechende Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts hat der Bundestag am Donnerstag abend verabschiedet. Bedingung für eine Ausbürgerung ist allerdings, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.

Der CSU-Abgeordnete Michael Kuffer erklärte, mit dieser Reform werde verhindert, dass Terroristen und Gewalttäter aus den Kampfgebieten ins Bundesgebiet zurückkehren und zur Gefahr für die hier lebenden Menschen werden. Die Opposition lehnte das Gesetz hingegen geschlossen ab. Während der AfD die Neuregelungen noch nicht weit genug gehen, halten FDP, Linke und Grüne die Maßnahmen für überzogen. Die Obfrau der Linken im Innenausschuss, Ulla Jelpke, warnte, wenn diese Tür erst einmal geöffnet sei, drohten auch Rufe nach der Ausbürgerung von Straftätern oder politisch missliebigen Personen.

Mit dem Gesetz werden gleichzeitig die Regeln für die Einbürgerung verschärft. Wer etwa in einer Mehrehe lebt, darf künftig nicht mehr eingebürgert werden. Darüber hinaus wird die Frist verlängert, in der der deutsche Pass wieder eingezogen werden kann. Statt fünf Jahre lang – wie bisher – kann man künftig auch nach zehn Jahren noch die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn man bei der Einbürgerung über seine Identität gelogen hat. (dpa/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Emil Schaarschmidt: Sinn der Staatsbürgerschaft In der DDR-Verfassung stand zum Thema Staatsbürgerschaft in Art. 10: Kein Bürger darf einer auswärtigen Macht ausgeliefert werden. Fremde Staatsbürger werden weder ausgeliefert noch ausgewiesen, wen...