Leserbrief zum Artikel Verbrechen der SS: Gipfel der Greueltaten
vom 08.06.2019:
Fast ungesühnt
Der 1983 zu lebenslanger Haft in der DDR verurteilte Mittäter blieb der einzige, der für seine Beteiligung an dem Massaker zur Verantwortung gezogen wurde. Leider wird diese Tatsache oft verschwiegen. Als die Staatsanwaltschaft Dortmund Mitte Dezember 2013 (!) endlich Anklage gegen einen weiteren Tatverdächtigen beim Landgericht Köln erhob, lehnte dieses ein Jahr später mit einem 77seitigen Beschluss die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Man hielt dort letztlich eine Verurteilung nach durchzuführender Hauptverhandlung für wenig wahrscheinlich. Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde wurde im Sommer 2015 durch das Oberlandesgericht Köln verworfen. So bleibt der grausame Mord an 642 Einwohnern des französischen Ortes Oradour-sur-Glane, darunter 207 Kinder und 254 Frauen, nahezu ungesühnt.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 08.07.2019.