Leserbrief zum Artikel Mietpreisbremse soll verschärft werden
vom 31.08.2018:
Wer kann sich das leisten?
Letztendlich wird der Mangel an bezahlbarem Wohnraum vermieterseitig marktkonform ausgenutzt – was daran erkennbar ist, dass immer mehr Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II und dem SGB XII einen Teil ihrer »Kosten der Unterkunft« (KdU) aus dem seit Jahren nachweislich real ohnehin nicht armutsfesten Regelsatz bestreiten müssen, weil die zuständigen Kommunen die für diesen Personenkreis geltenden »angemessenen« Mietobergrenzen vor Ort zwecks kommunaler Haushaltssanierung vielfach bewusst zu niedrig ansetzen – wovon mittlerweile unzählige, von Sozialleistungsempfängern erfolgreich gewonnene Gerichtsprozesse zu Lasten der betreffenden Kommunen zeugen. Die in den letzten Jahren zunehmende Obdachlosigkeit in Deutschland ist primär diesem Problem geschuldet und wird von den Verantwortlichen bewusst in Kauf genommen, die Flüchtlingsproblematik hat dieses bereits zuvor bestehende Fass lediglich endgültig zum Überlaufen bzw. in die Öffentlichkeit gebracht.