Leserbrief zum Artikel Fall Sami A.: »Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet«
vom 17.08.2018:
Behördenwillkür
Allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, Partei etc. bedeutet nicht automatisch, dass die/der einzelne Betroffene bewusst plant, andere Menschen zu gefährden bzw. zu töten. Gelebte und ernstgemeinte Demokratie beinhaltet, Andersdenkende zu respektieren. Dies scheinen Polizei und Behörden im Fall Sami A. – ganz im Gegensatz zur Justiz – völlig vergessen zu haben. Natürlich: Wer einen anderen Menschen nachweislich getötet hat, gehört anschließend bestraft! Bis dahin greift jedoch richtigerweise die Unschuldsvermutung – auf die wir ausnahmslos alle Wert legen, ehe nachweislich unberechtigte Vorwürfe gegen uns voreilig zum Straftatbestand erhoben werden.