Leserbrief zum Artikel Kasseler NSU-Mord: Bouffiers Geheimdienstsumpf
vom 15.08.2018:
In dubio pro reo, aber …
Ich bin ein großer Anhänger der alten römischen Rechtsgrundsätze, die sich in Jahrtausenden bewährt haben. So auch im Falle des »in dubio pro reo«, »Im Zweifel für den Angeklagten«. Wenn der »Angeklagte« oder Verdächtige jedoch diese Zweifel erst selbst ganz bewusst herstellt, indem er Beweismaterial vernichtet, kann man gar nicht für ihn entscheiden, sondern es muss eine Beweislastumkehr greifen: Denn wenn der sogenannte Verfassungsschutz also Akten vernichtet und Aussagen verweigert, dann muss man davon ausgehen, dass das, was damit verborgen werden soll, strafrechtlich noch weit relevanter ist als das, was eigentlich zur Verhandlung steht: im vorliegenden Falle also Mord und Beihilfe zum Mord. Daher wäre für alle Beteiligten und deren Chefs, die sogenannten Verantwortlichen, umgehend Beugehaft und Sicherungsverwahrung anzuordnen, da man angesichts der bisher scheinbar immer vollkommen willkürlichen Auswahl der Mordopfer davon ausgehen muss, dass von diesen Kreisen bzw. ihnen untergeordneten Personen weiterhin willkürlich gemordet wird und also die gesamte Bevölkerung in Gefahr ist!
Wenn in den vernichteten Akten oder den (bisher nicht gemachten) Aussagen irgend etwas den Verfassungsschutz Entlastendes stünde, hätte man diese Akten nicht vernichtet und die Aussagen nicht verweigert. Aber was könnte es Schlimmeres geben als eine willkürliche landesweite Mordserie? Nach aller Logik bleibt da nur eine planmäßige MorIch bin ein großer Anhänger der alten römischen Rechtsgrundsätze, die sich in Jahrtausenden bewährt haben. So auch im Falle des »in dubio pro reo«, »Im Zweifel für den Angeklagten«. Wenn der »Angeklagte« oder Verdächtige jedoch diese Zweifel erst selbst ganz bewusst herstellt, indem er Beweismaterial vernichtet, kann man gar nicht für ihn entscheiden, sondern es muss eine Beweislastumkehr greifen: Denn wenn der sogenannte Verfassungsschutz also Akten vernichtet und Aussagen verweigert, dann muss man davon ausgehen, dass das, was damit verborgen werden soll, strafrechtlich noch weit relevanter ist als das, was eigentlich zur Verhandlung steht: im vorliegenden Falle also Mord und Beihilfe zum Mord. Daher wäre für alle Beteiligten und deren Chefs, die sogenannten Verantwortlichen, umgehend Beugehaft und Sicherungsverwahrung anzuordnen, da man angesichts der bisher scheinbar immer vollkommen willkürlichen Auswahl der Mordopfer davon ausgehen muss, dass von diesen Kreisen bzw. ihnen untergeordneten Personen weiterhin willkürlich gemordet wird und also die gesamte Bevölkerung in Gefahr ist!
Wenn in den vernichteten Akten oder den (bisher nicht gemachten) Aussagen irgend etwas den Verfassungsschutz Entlastendes stünde, hätte man diese Akten nicht vernichtet und die Aussagen nicht verweigert. Aber was könnte es Schlimmeres geben als eine willkürliche landesweite Mordserie? Nach aller Logik bleibt da nur eine planmäßige Mordserie, wobei uns der Zusammenhang zwischen den einzelnen Morden nur mangels eben jener Akten noch nicht aufgegangen ist. Alles andere scheidet m. E. als Erklärung für die Aktenvernichtung und Aussageverweigerung aus. Logisch geschlussfolgerte und mit Fakten belegte Gegenargumente sind mir aber jederzeit willkommen.
Aber vermutlich verstehe ich alles nur ganz falsch, und es verhält sich so wie mit dem Verbot der Vorbereitung von Angriffskriegen, deren Durchführung ja nach höchstrichterlichem Urteil erlaubt ist, wenn die Regierung sie nur nicht selbst vorbereitet hat?dserie, wobei uns der Zusammenhang zwischen den einzelnen Morden nur mangels eben jener Akten noch nicht aufgegangen ist. Alles andere scheidet m. E. als Erklärung für die Aktenvernichtung und Aussageverweigerung aus. Logisch geschlussfolgerte und mit Fakten belegte Gegenargumente sind mir aber jederzeit willkommen.
Aber vermutlich verstehe ich alles nur ganz falsch, und es verhält sich so wie mit dem Verbot der Vorbereitung von Angriffskriegen, deren Durchführung ja nach höchstrichterlichem Urteil erlaubt ist, wenn die Regierung sie nur nicht selbst vorbereitet hat?
Wenn in den vernichteten Akten oder den (bisher nicht gemachten) Aussagen irgend etwas den Verfassungsschutz Entlastendes stünde, hätte man diese Akten nicht vernichtet und die Aussagen nicht verweigert. Aber was könnte es Schlimmeres geben als eine willkürliche landesweite Mordserie? Nach aller Logik bleibt da nur eine planmäßige MorIch bin ein großer Anhänger der alten römischen Rechtsgrundsätze, die sich in Jahrtausenden bewährt haben. So auch im Falle des »in dubio pro reo«, »Im Zweifel für den Angeklagten«. Wenn der »Angeklagte« oder Verdächtige jedoch diese Zweifel erst selbst ganz bewusst herstellt, indem er Beweismaterial vernichtet, kann man gar nicht für ihn entscheiden, sondern es muss eine Beweislastumkehr greifen: Denn wenn der sogenannte Verfassungsschutz also Akten vernichtet und Aussagen verweigert, dann muss man davon ausgehen, dass das, was damit verborgen werden soll, strafrechtlich noch weit relevanter ist als das, was eigentlich zur Verhandlung steht: im vorliegenden Falle also Mord und Beihilfe zum Mord. Daher wäre für alle Beteiligten und deren Chefs, die sogenannten Verantwortlichen, umgehend Beugehaft und Sicherungsverwahrung anzuordnen, da man angesichts der bisher scheinbar immer vollkommen willkürlichen Auswahl der Mordopfer davon ausgehen muss, dass von diesen Kreisen bzw. ihnen untergeordneten Personen weiterhin willkürlich gemordet wird und also die gesamte Bevölkerung in Gefahr ist!
Wenn in den vernichteten Akten oder den (bisher nicht gemachten) Aussagen irgend etwas den Verfassungsschutz Entlastendes stünde, hätte man diese Akten nicht vernichtet und die Aussagen nicht verweigert. Aber was könnte es Schlimmeres geben als eine willkürliche landesweite Mordserie? Nach aller Logik bleibt da nur eine planmäßige Mordserie, wobei uns der Zusammenhang zwischen den einzelnen Morden nur mangels eben jener Akten noch nicht aufgegangen ist. Alles andere scheidet m. E. als Erklärung für die Aktenvernichtung und Aussageverweigerung aus. Logisch geschlussfolgerte und mit Fakten belegte Gegenargumente sind mir aber jederzeit willkommen.
Aber vermutlich verstehe ich alles nur ganz falsch, und es verhält sich so wie mit dem Verbot der Vorbereitung von Angriffskriegen, deren Durchführung ja nach höchstrichterlichem Urteil erlaubt ist, wenn die Regierung sie nur nicht selbst vorbereitet hat?dserie, wobei uns der Zusammenhang zwischen den einzelnen Morden nur mangels eben jener Akten noch nicht aufgegangen ist. Alles andere scheidet m. E. als Erklärung für die Aktenvernichtung und Aussageverweigerung aus. Logisch geschlussfolgerte und mit Fakten belegte Gegenargumente sind mir aber jederzeit willkommen.
Aber vermutlich verstehe ich alles nur ganz falsch, und es verhält sich so wie mit dem Verbot der Vorbereitung von Angriffskriegen, deren Durchführung ja nach höchstrichterlichem Urteil erlaubt ist, wenn die Regierung sie nur nicht selbst vorbereitet hat?