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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Kuba: In guter Verfassung vom 13.08.2018:

Ich will diese Verfassung

»Artikel 68: Die Ehe ist der freiwillig geschlossene Bund zwischen zwei Personen mit der rechtlichen Befähigung dazu, ein gemeinsames Leben zu führen. Sie beruht auf der absoluten Gleichheit der Rechte und Pflichten der Eheleute, die verpflichtet sind, den Haushalt und die Erziehung der Kinder in gemeinsamer Anstrengung zu übernehmen, in einer Weise, die in Übereinstimmung mit der Entwicklung ihrer gesellschaftlichen Aktivitäten steht.« – »Mit der rechtlichen Befähigung dazu, ein gemeinsames Leben zu führen« – was meint dieser Halbsatz? Sind geistig beeinträchtigte Personen ausgeschlossen?
»Artikel 74: Der Staat, die Gesellschaft und die Familie haben die Verpflichtung, Menschen mit jeglicher Art von Behinderung zu schützen und zu unterstützen. Der Staat gewährleistet die notwendigen Bedingungen für ihre Rehabilitation oder die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen.«
Ich würde mir wünschen, dass die Worte »schützen« und »unterstützen« im Rahmen der Volksbefragung noch umgedreht werden.
»Artikel 75: Arbeitsfähige Personen haben das Recht, eine würdige Anstellung zu erhalten, in Übereinstimmung mit ihrem Berufswunsch, ihrer Qualifikation und Fähigkeit sowie den wirtschaftlichen Erfordernissen der Gesellschaft.«
Wer gilt alles als nicht arbeitsfähig?
»Artikel 199: Alle Bürger im Besitz der bürgerlichen Rechte haben das Recht, sich am politischen Geschehen zu beteiligen.«
Welche Personen über 16 mit kubanischer Staatsangehörigkeit haben keine bürgerlichen Rechte?
Daniel Horneber
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