Leserbrief zum Artikel Kuba: In guter Verfassung
vom 13.08.2018:
Kritik am Asylrecht
Der Asylrechtsparagraph 19 der neuen kubanischen Verfassung ist interessant. Er macht deutlich, dass die kubanische Regierung nicht alle in ihrem jeweiligen Land Verfolgten aufnehmen will, sondern nur die, die der kubanischen Ideologie entsprechen. Will sagen: Wenn Menschen in einem befreundeten Land wegen Kritik am Regime verfolgt werden, können sie in Kuba nicht auf Asyl hoffen. Wirtschaftsflüchtlinge finden keine Erwähnung, obwohl linke Politiker immer wieder fordern, dass man zwischen politisch Verfolgten und Wirtschaftsflüchtlingen keinen Unterschied machen sollte. Not ist Not. Schön wäre es, einmal vermittelt zu bekommen, warum eine neue Verfassung überhaupt notwendig ist. Was sind konkret die Unterschiede zwischen der alten und der neuen Verfassung?