Leserbrief zum Artikel Sanktionsregime: Esst doch weniger!
vom 14.07.2018:
Das ist Inklusion
Es kommt noch schlimmer: Der Hartz-IV-Satz gilt auch für Menschen, die »SGB XII« erhalten, und betrifft viele Erwerbsgeminderte. Erwerbsgeminderte gelten nach unserem SGB als »Menschen mit Behinderung« – der Hartz-IV- bzw. SGB-XII-Satz zeigt also, wie Integration wirklich aussieht. Eine gesetzlich zugesicherte »Teilhabe an der Gesellschaft« ist mit so einem geringen Satz gar nicht möglich. Der »Mehrbedarf« für Menschen mit Behinderung steht auch nicht jedem zu. Das ist das wahre Gesicht Deutschlands.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 17.07.2018.