Leserbrief zum Artikel Sanktionsregime: Esst doch weniger!
vom 14.07.2018:
Politisch so gewollt
Wer für die Gesellschaft keinen wirtschaftlichen Profit erbringt, darf im Gegenzug nicht an ihr teilhaben – wenn es nach der neoliberalen Mehrheit ihrer Entscheidungsträger geht. Zu gesellschaftlicher Teilhabe gehört unter anderem die Möglichkeit, von A nach B zu kommen – sei es, um Verwandte oder Bekannte zu besuchen, kulturelle Veranstaltungen wahrzunehmen oder um einfach mal etwas anderes von der Welt zu sehen bzw. rauszukommen aus den »eigenen« vier Wänden (ach ja, die meisten Arbeitslosengeld-II-Bezieher haben bekanntlich kein Wohneigentum). Der Mensch als Renditeobjekt.
Obwohl ich als Zeitungsausträgerin sogar etwas Geld hinzuverdiene (dank der Erwerbstätigenfreibeträge im SGB II bleibt wenigstens ein kleiner Anteil davon anrechnungsfrei bei mir »hängen«), kann ich mir den öffentlichen Nahverkehr an meinem Wohnort und drumherum nur sehr eingeschränkt leisten. Denn ein Sozialticket gibt es im Rhein-Neckar-Kreis nicht, und mein als berufliches Arbeitsmittel dienendes privates Fahrrad braucht ab und zu auch mal eine ordentliche Wartung – vergleichbar einem Auto, welches regelmäßig zum TÜV muss und dessen noch höhere laufende Kosten (Treibstoff, Versicherungen, Kfz-Steuer usw.) ich mir als Arbeitslosengeld-II-»Aufstockerin« erst recht nicht leisten kann.
Immerhin: Für ein Onlinesozialabo Eurer Zeitung bzw. meine damit einhergehende Teilhabe am politisch-gesellschaftlich-kulturellen Geschehen reicht mein Gesamteinkommen so gerade noch. Ohne Hinzuverdienst oder anderes wenigstens teilweise anrechnungsfrei bleibendes Einkommen reicht es als Arbeitslosengeld-II-, Sozialhilfe- oder Grundsicherungsbezieher (SGB II, SGB XII) finanziell real weder für eine Tages- noch für eine Wochenzeitung; auch dies ist natürlich von den mehrheitlich neoliberalen Entscheidungsträgern bewusst so gewollt – denn diese Menschen könnten ja sonst ihre Wahlentscheidungen informierter und damit bewusster als zuvor treffen, wenn sie denn politisch wählen gingen.
Obwohl ich als Zeitungsausträgerin sogar etwas Geld hinzuverdiene (dank der Erwerbstätigenfreibeträge im SGB II bleibt wenigstens ein kleiner Anteil davon anrechnungsfrei bei mir »hängen«), kann ich mir den öffentlichen Nahverkehr an meinem Wohnort und drumherum nur sehr eingeschränkt leisten. Denn ein Sozialticket gibt es im Rhein-Neckar-Kreis nicht, und mein als berufliches Arbeitsmittel dienendes privates Fahrrad braucht ab und zu auch mal eine ordentliche Wartung – vergleichbar einem Auto, welches regelmäßig zum TÜV muss und dessen noch höhere laufende Kosten (Treibstoff, Versicherungen, Kfz-Steuer usw.) ich mir als Arbeitslosengeld-II-»Aufstockerin« erst recht nicht leisten kann.
Immerhin: Für ein Onlinesozialabo Eurer Zeitung bzw. meine damit einhergehende Teilhabe am politisch-gesellschaftlich-kulturellen Geschehen reicht mein Gesamteinkommen so gerade noch. Ohne Hinzuverdienst oder anderes wenigstens teilweise anrechnungsfrei bleibendes Einkommen reicht es als Arbeitslosengeld-II-, Sozialhilfe- oder Grundsicherungsbezieher (SGB II, SGB XII) finanziell real weder für eine Tages- noch für eine Wochenzeitung; auch dies ist natürlich von den mehrheitlich neoliberalen Entscheidungsträgern bewusst so gewollt – denn diese Menschen könnten ja sonst ihre Wahlentscheidungen informierter und damit bewusster als zuvor treffen, wenn sie denn politisch wählen gingen.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 16.07.2018.