Leserbrief zum Artikel Iran: Furcht vor Flächenbrand
vom 12.05.2018:
Rechtsbruch, nicht Kündigung
Der Artikel lässt nicht hinreichend erkennen, dass es nicht um eine schlichte »Aufkündigung« oder um einen »Ausstieg« aus dem Abkommen mit dem Iran durch die USA geht, sondern um eine Kündigung ohne Kündigungsgrund, also um Bruch internationalen Rechts.