Leserbriefe
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Fehler in der Recherche
Der Artikel enthält einige diskussionswürdige Argumente, aber leider auch einige erhebliche Fehler. Arbeitslosenhilfe wurde bis 2004 durch Steuermittel finanziert (Paragraph 363 Abs. 1 S. 1 SGB III in der Fassung bis 2004). Der dargestellte Vergleich hinkt dadurch.
Stefan Nakielski
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
Auch die Arbeitslosenhilfe ist nicht aus Beitragsmitteln bezahlt worden, sondern war eine steuerfinanzierte Leistung. Sie können sich hier kundig machen: doku.iab.de/chronik/2x/2003_01_31_20_sozhialhi...
Alexandra Wagner