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Leserbrief zum Artikel »Hartz IV«: Amt für Akkumulation vom 02.01.2018:

Faktisch falsch und politisch fragwürdig

Auch die Arbeitslosenhilfe ist nicht aus Beitragsmitteln bezahlt worden, sondern war eine steuerfinanzierte Leistung. Sie können sich hier kundig machen: doku.iab.de/chronik/2x/2003_01_31_20_sozhialhi2.pdf. Ihre Einschätzung: »Erwerbslose, die länger als ein Jahr, über 55jährige, die bis zu zwei Jahre keinen neuen Job finden, deklassierte man damit zu Sozialhilfebeziehern«, lässt darauf schließen, dass Ihrer Meinung nach Sozialhilfebeziehende mindestens »eine Klasse unter« den »nur« Erwerbslosen stehen. Ich bin fassungslos über so eine Auffassung zum Sozialstaat.
Alexandra Wagner
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Fehler in der Recherche

    Der Artikel enthält einige diskussionswürdige Argumente, aber leider auch einige erhebliche Fehler. Arbeitslosenhilfe wurde bis 2004 durch Steuermittel finanziert (Paragraph 363 Abs. 1 S. 1 SGB III in...
    Stefan Nakielski