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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Berufsverbot als Privileg vom 28.01.2012:

An der Realtität vorbei

Hier wird behauptet, die kapitalistische Gesellschaftsordnung sei keineswegs im Grundgesetz festgeschrieben. Ich frage mich, wie man denn auf so etwas kommt?

Art. 2 und 3 des Grundgesetzes stellen die Grundprinzipien des Kapitalismus für die gesamte Rechtsordnung gleich voran: Freiheit und Gleichheit. Die Freiheit jeden anderen von meinem Eigentum auszuschließen und die Gleichheit, die garantiert, dass sozial ungleiches gleich behandelt wird und dadurch ungleich bleibt. Damit werden die Klassen in Kraft gesetzt und dauerhaft garantiert. Das lernt jeder Jurastudent in den ersten zwei Semestern.

Art. 14 GG, der das Privateigentum dann nochmals festschreibt, ist dann auch nur eine Ausführung des Art. 2 GG, ihn bräuchte es eigentlich gar nicht. Die Auffassung, die kapitalistische Gesellschaftsordnung sei im Grundgesetz nicht festgeschrieben, bezieht sich sicherlich auf Art. 14 Abs. 2 und 3 GG, wonach Eigentum verpflichtet und der Allgemeinheit dienen solle und eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit gegen eine Entschädigung zulässig sei. Noch nichts gehört von Art. 79 Abs.3 GG mit seiner Ewigkeitsgarantie? Und dann gibt es da auch noch ein anderes Stichwort: Wehrhafte Demokratie.

Diese Ehrenrettung des Grundgesetzes, welches die Wirtschaftsverfassung der BRD darstellt und somit die Marktwirtschaft erst in Kraft setzt und garantiert, geht leider an der Realität vorbei.
Thomas Jakob