Bayern: Polizei greift auf Gästelisten bei kleineren Delikten zurück
München. Die Polizei in Bayern hat Daten von Gästelisten aus der Gastronomie in einzelnen Fällen auch zur Verfolgung eher kleinerer Delikte genutzt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor, die der Deutschen Presseagentur am Mittwoch in München vorlag. Der Antwort zufolge griffen die Beamten mit Stand Ende Juli in 24 Fällen auf die Gästelisten zurück, die Besucher etwa von Restaurants oder Biergärten ausfüllen. Dreimal ging es dabei um Betrug, je einmal um Diebstahl und Beleidigung.
Viele Abfragen würden sich jedoch auf gravierendere Fälle der Strafverfolgung, etwa Mord und Totschlag, gefährliche Körperverletzung oder Bedrohung beziehen. Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potentiell infizierte Personen identifizieren können. Zuvor waren Fälle aus mehreren Bundesländern bekannt geworden, in denen die Polizei Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte. (dpa/jW)
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