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31.07.2019, 18:33:03 / Kapital & Arbeit

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: »Luftreinhalteplan« für Aachen rechtswidrig

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gibt Deutscher Umwelthilfe Recht
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster

Münster. Der »Luftreinhalteplan« für Aachen muss überarbeitet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Münster entschieden. Der Plan für das Jahr 2019 sei rechtswidrig, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei. Das Land müsse jetzt zeitnah einen neuen Plan erstellen. Dabei müsse ernsthaft auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge vorgesehen werden, falls die Grenzwerte erneut nicht erreicht werden. Das Gericht selbst ordnete kein Fahrverbot an, gab aber der Deutschen Umwelthilfe als Klägerin Recht.

Am Sinn von Grenzwerten habe das Gericht keinen Zweifel. »Grenzwerte sind geltendes Recht«, sagte der zuständige Verwaltungsrichter. Behörden müssten nicht zwingend Fahrverbote anordnen, aber sie müssten begründen können, warum sie es nicht tun.

Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte (NO2) sind der Grund für Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Auch Berlin will voraussichtlich noch in diesem Jahr in einigen Straßen Diesel-Fahrverbote verhängen. Andere Städte könnten folgen. In Nordrhein-Westfalen sind derzeit 14 Klagen der Deutschen Umwelthilfe anhängig, darunter etwa für Köln und Essen. (dpa/jW)

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