Leserbrief zum Artikel Zu Lust und Risiken des Kapitalverkehrs: Prämie statt Lohnerhöhung
vom 03.04.2021:
Nicht ganz richtig
Grundsätzlich hat Herr Zeise recht, nur dass die Prämie von 2.700 Euro, welche bei Volkswagen ausgezahlt wurde,
– zum einen die Novemberprämie (ehemaliges Weihnachtsgeld) beinhaltet,
– keine Sonderprämie ist, sondern schon lange tariflich geregelt wurde
– und das ehemalige jährliche »13. Monatsgehalt« abgelöst hat.
Ebenfalls haben diese Prämien nichts mit der Coronaprämie von 1.500 Euro zu tun, bei diesen handelt es sich um Coronasonderleistungen. Die von Herrn Zeise genannten Prämien sind aber tariflich geregelt und damit von der Steuerfreiheit ausgenommen.
– zum einen die Novemberprämie (ehemaliges Weihnachtsgeld) beinhaltet,
– keine Sonderprämie ist, sondern schon lange tariflich geregelt wurde
– und das ehemalige jährliche »13. Monatsgehalt« abgelöst hat.
Ebenfalls haben diese Prämien nichts mit der Coronaprämie von 1.500 Euro zu tun, bei diesen handelt es sich um Coronasonderleistungen. Die von Herrn Zeise genannten Prämien sind aber tariflich geregelt und damit von der Steuerfreiheit ausgenommen.