Leserbrief zum Artikel Legale Selbstbewaffnung: Jedem Nazi seine Knarre
vom 03.02.2021:
Ordnung statt Gesinnung
Als interessierte Kreise den DDR-Jägern noch vor der offiziellen Wiedervereinigung die gerade erst erteilte Erlaubnis zum Erwerb von Jagdwaffen (Langwaffen) und ihr Jagdrecht zu entziehen drohten, sorgten westdeutsche Anwälte an der Seite unserer gerade ernannten Länderinnenminister und Innenminister Diestel für eine Klärung, und da hieß es im Urteil: 1. Waffenrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht, 2. Verstöße gegen Vorschriften wie unzulässige Aufbewahrung und Weitergabe, Besitz von Kriegswaffen usw. fallen unter Ordnungsrecht, 3. bei Straftaten mit Haft- oder Bewährungsstrafen und bei Ordnungswidrigkeiten bis zu einer bestimmten Geldstrafe erlischt die waffenrechtlich verlangte Zuverlässigkeit, und die Waffen werden eingezogen. Bei einer Selbstladepistole, wie international gängig, handelt es sich übrigens um keine »Automatik« ...