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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Verfassungsschutz »Meck-Pomm«: Eigenwilliges »Frühwarnsystem« vom 12.12.2020:

In Karriere von Reinhard Müller hat »Frühwarnsystem« versagt

Kopfschütteln und Gelächter gab es auf der Zuschauertribüne im Untersuchungsausschuss des Bundestags beim Auftritt von Reinhard Müller als Chef des Verfassungsschutzes von Mecklenburg-Vorpommern. Völliges Unverständnis dagegen hatten viele Kriminalisten der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern schon bei seinen ungewöhnlich großen und unverdienten Karrieresprüngen 1999 und 2009. So wurde er vom Stellvertreter des LKA-Leiters im Jahr 1999 zum Referatsleiter für Kriminalitätsbekämpfung im Innenministerium befördert und 2009 sogar Chef des Verfassungsschutzes. Durch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rostock vom 5. Juli 2011 wurden der Direktor des LKA Ingolf Mager und sein Vorgänger Ingmar Weitemeier schwer belastet. Es ging um Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Verfassers, dem als Experten für Kriminalstatistik laut Urteil »das Leben schwer gemacht wurde«. Ich hatte mich über viele Jahre mehrfach geweigert, an Manipulationen durch Zielvereinbarungen auf der Basis von Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik mitzuwirken. An diesen Anfeindungen hatte sich auch Reinhard Müller maßgeblich beteiligt. Mit einem Erlass des IM an alle Dienststellen der Landespolizei vom November 2000 hatte er – kaum ein Jahr im Amt – als Referatsleiter für Kriminalitätsbekämpfung die Kampagne zu meiner Herabwürdigung, Diffamierung und Ausgrenzung sogar eingeleitet. Das Unverständnis der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss der Bundestages zur Frage, warum Müller Hinweise auf mögliche Hintermänner des Attentäters nicht an die Polizei weitergeben wollte, dürfte also bei seiner langjährigen polizeilichen Karriere mehr als begründet sein. Und seine Missbilligung der Weitergabe dieser Hinweise durch eigene Mitarbeiter an Bundesbehörden im Jahr 2019 dürften für sie nicht folgenlos bleiben. Denn seit mindestens 20 Jahren gilt in Mecklenburg-Vorpommern der Grundsatz, dass Polizeiführer für systematisches Mobbing nicht nur nicht belangt, sondern sogar befördert werden.
Frank von der Heide