Leserbrief zum Artikel Rassismus in der BRD: »Versagen der Behörden muss Konsequenzen haben«
vom 20.03.2020:
Damit wird der Staat nicht durchkommen
Das gnadenlose Versagen der Ermittlungsbehörden – dies vermutlich auch dank »rechts« gesinnter Polizeibeamten – muss ein Ende haben! Ich selbst mache seit Beginn meiner Aktionen in den achtziger Jahren gegen den Nazidreck in Berlin und auch im sonstigen Bundesgebiet leider immer wieder die Erfahrung, dass alle (!) meine Strafanzeigen gegen die rechten Straftäter und auch ungerechtfertigt gewalttätige Polizeibeamten grundsätzlich entweder gegen mich umgedreht oder sehr schnell eingestellt werden! Selbst die gerufene Polizeistreife in Berlin-Lichtenberg nach einer massiven Nazibedrohung gegen mich durch fünf »autonome Nationalisten« meinte mir dann auch noch zu sagen zu können, dass ich nicht so (mit meiner Tasche »Gegen Nazis«) öffentlich herumlaufen dürfe! Bei Polizei und Justiz herrscht offensichtlich hierzulande die Auffassung, dass sehr wohl den Nazis, nicht aber Nazigegnerinnen das Recht der »freien Meinungsäußerung« zusteht. Dieser Auffassung war übrigens auch ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten am 10. November 1995! So agiert der bundesdeutsche Rechtsstaat – und wird es dennoch nicht schaffen, uns alle zu entmutigen und »kleinzukriegen«.