Leserbrief zum Artikel Porträt: Entschädigungskandidat des Tages: Familie Hohenzollern
vom 15.07.2019:
Reich gleich gut
Ja, so sind sie, die Vertreter der herrschenden Klassen, die ihre eigene Ideologie so sehr verinnerlicht haben, dass ihnen die offensichtlichsten Widersprüche in dieser Ideologie gar nicht mehr auffallen! Da spielt es keine Rolle, ob es sich um knallharte Kapitalisten handelt oder um Nachkommen der Feudalklasse, deren führende Position spätestens im November 1918 an die Kapitalistenklasse übergegangen ist.
Wenn bei diesen Herrschaften von Enteignung und Entschädigung die Rede ist, dann kommt ihnen nie in den Sinn, wer denn die Schäden angerichtet hat, für die eine Ent-Schädigung ansteht. Da nach ihren »Moral«-Vorstellungen immer nur derjenige, bei dem sich die Reichtümer anhäufen, der Gute sein kann, müssen sie alles verdrängen, was mit ursprünglicher Akkumulation oder Erbschaft zu tun hat. Auf diese Weise kommen diese Herrschaften zu dem absurden Trugschluss, dass nicht die Opfer, sondern die Täter entschädigt werden müssten!
Auch in der Debatte über »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« ist viel von Entschädigung die Rede. Aber was hat es denn damit eigentlich auf sich? Nun, »Entschädigung« kommt von »Schaden«. Entschädigt werden kann nur eine Person, die einen Schaden erlitten hat. Und entschädigt werden muss sie von jemand anderem, der sie geschädigt hat. Wie verhält es sich nun im Falle von Mietern und Vermietern?
Da ist der Fall sehr eindeutig, zumindest in den letzten beiden Jahrzehnten, seit nicht mehr überwiegend die Besitzer einzelner Häuser die Mieten kassieren, sondern Immobilienkonzerne, die ganze Straßenzüge vermieten, um möglichst hohe Rendite zu erzielen. Seitdem wird in ganz großem Stil kassiert, und allein in Berlin haben Immobilienkonzerne Mieter bereits in Milliardenhöhe enteignet. Man raunt von einem Betrag von über 30 Milliarden Euro.
Somit ist der Fall klar: Die Immobilienkonzerne zahlen ihren Mietern diese 30 Milliarden zurück, die sie ihnen enteignet haben, und haben damit die notwendige Entschädigung geleistet. Da ihr Profitstreben damit aber noch nicht abgestellt ist, müssen ihre Wohnungen, wie von der Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« gefordert, in Gemeinschaftseigentum überführt werden. Auf diese Weise müsste die in Artikel 15 des Grundgesetzes genannte Entschädigung geregelt werden, ohne gegen Treu und Glauben zu verstoßen.
Wenn bei diesen Herrschaften von Enteignung und Entschädigung die Rede ist, dann kommt ihnen nie in den Sinn, wer denn die Schäden angerichtet hat, für die eine Ent-Schädigung ansteht. Da nach ihren »Moral«-Vorstellungen immer nur derjenige, bei dem sich die Reichtümer anhäufen, der Gute sein kann, müssen sie alles verdrängen, was mit ursprünglicher Akkumulation oder Erbschaft zu tun hat. Auf diese Weise kommen diese Herrschaften zu dem absurden Trugschluss, dass nicht die Opfer, sondern die Täter entschädigt werden müssten!
Auch in der Debatte über »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« ist viel von Entschädigung die Rede. Aber was hat es denn damit eigentlich auf sich? Nun, »Entschädigung« kommt von »Schaden«. Entschädigt werden kann nur eine Person, die einen Schaden erlitten hat. Und entschädigt werden muss sie von jemand anderem, der sie geschädigt hat. Wie verhält es sich nun im Falle von Mietern und Vermietern?
Da ist der Fall sehr eindeutig, zumindest in den letzten beiden Jahrzehnten, seit nicht mehr überwiegend die Besitzer einzelner Häuser die Mieten kassieren, sondern Immobilienkonzerne, die ganze Straßenzüge vermieten, um möglichst hohe Rendite zu erzielen. Seitdem wird in ganz großem Stil kassiert, und allein in Berlin haben Immobilienkonzerne Mieter bereits in Milliardenhöhe enteignet. Man raunt von einem Betrag von über 30 Milliarden Euro.
Somit ist der Fall klar: Die Immobilienkonzerne zahlen ihren Mietern diese 30 Milliarden zurück, die sie ihnen enteignet haben, und haben damit die notwendige Entschädigung geleistet. Da ihr Profitstreben damit aber noch nicht abgestellt ist, müssen ihre Wohnungen, wie von der Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« gefordert, in Gemeinschaftseigentum überführt werden. Auf diese Weise müsste die in Artikel 15 des Grundgesetzes genannte Entschädigung geregelt werden, ohne gegen Treu und Glauben zu verstoßen.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 23.07.2019.