Leserbrief zum Artikel Kapitalistische Stadt: »Verwertungsdynamik kennt keine Grenzen«
vom 06.04.2019:
Vergessene Fragen
In dem Gespräch wurde auf drei wichtige Fragen nicht eingegangen – weil der Fragesteller das nicht wollte?
1. Der Bodenrichtwert, der Bundesrecht ist und dessen Änderung A. Holm in seiner Studie zu Wohnen und Mieten 2015/16 schon eingefordert hatte. Er berief sich dabei auch auf H. J. Vogel, der das auch als ehemaliger OB von München von der Bundesregierung gefordert hatte. Der Bodenpreis ist willkürlich und ein Hauptbestandteil überhöhter Baupreise!
2. Eine Enteignung kann auch entschädigungslos erfolgen, wenn es denn gewollt ist. Warum wird das nicht versucht? Das jetzige Enteignungsbegehren ist auch zunächst ein Versuch, das Ergebnis offen. Eine Enteignung auf deutschem Boden fand schon einmal statt, ohne Entschädigung durch den Enteigner. Das übernahm der Nachfolger des »Dritten Reiches«, die BRD.
3. Die Baupreise als Basis der Mietpreise sind offenzulegen! In der Kalkulation sind Rücklagen für künftige Reparaturen, Instandhaltung und Investitionen nach den Richtlinien der Kalkulation enthalten. Warum also diese horrenden Mieten? Als uns das Neubaugebiet auf dem ehemaligen Gut Biesdorf durch den Geschäftsführer von Stadt und Land, Herrn Malter, 2015 im Stadtteilzentrum Biesdorf vorgestellt wurde, habe ich nach den Baupreisen und deren Verdoppelung nach ca 2000 gefragt. Herr Malter zählte alle Kostenbestandteile, beginnend bei der Inflationsrate, auf und schloss mit dem Fazit, das sind 50 Prozent der Steigerung, und die anderen 50 Prozent kann ich Ihnen auch nicht erklären. Meine Empfehlung, dann doch die Preise um ca. diesen Anteil zu senken, hat er leider nicht angenommen, und heute wird er mir dabei gar nicht mehr zuhören. Baupreise sind doch auch von einem Verbraucher (Hauseigentümer oder Mieter) zu bezahlen! Warum werden sie nicht durch den Verbraucherschutz kontrolliert und bei unbegründeten Bestandteilen entsprechend reguliert?
Vielleicht besteht die Möglichkeit, dazu die Meinung von Andre Holm nachträglich einzuholen und sie dann auch zu veröffentlichen.
1. Der Bodenrichtwert, der Bundesrecht ist und dessen Änderung A. Holm in seiner Studie zu Wohnen und Mieten 2015/16 schon eingefordert hatte. Er berief sich dabei auch auf H. J. Vogel, der das auch als ehemaliger OB von München von der Bundesregierung gefordert hatte. Der Bodenpreis ist willkürlich und ein Hauptbestandteil überhöhter Baupreise!
2. Eine Enteignung kann auch entschädigungslos erfolgen, wenn es denn gewollt ist. Warum wird das nicht versucht? Das jetzige Enteignungsbegehren ist auch zunächst ein Versuch, das Ergebnis offen. Eine Enteignung auf deutschem Boden fand schon einmal statt, ohne Entschädigung durch den Enteigner. Das übernahm der Nachfolger des »Dritten Reiches«, die BRD.
3. Die Baupreise als Basis der Mietpreise sind offenzulegen! In der Kalkulation sind Rücklagen für künftige Reparaturen, Instandhaltung und Investitionen nach den Richtlinien der Kalkulation enthalten. Warum also diese horrenden Mieten? Als uns das Neubaugebiet auf dem ehemaligen Gut Biesdorf durch den Geschäftsführer von Stadt und Land, Herrn Malter, 2015 im Stadtteilzentrum Biesdorf vorgestellt wurde, habe ich nach den Baupreisen und deren Verdoppelung nach ca 2000 gefragt. Herr Malter zählte alle Kostenbestandteile, beginnend bei der Inflationsrate, auf und schloss mit dem Fazit, das sind 50 Prozent der Steigerung, und die anderen 50 Prozent kann ich Ihnen auch nicht erklären. Meine Empfehlung, dann doch die Preise um ca. diesen Anteil zu senken, hat er leider nicht angenommen, und heute wird er mir dabei gar nicht mehr zuhören. Baupreise sind doch auch von einem Verbraucher (Hauseigentümer oder Mieter) zu bezahlen! Warum werden sie nicht durch den Verbraucherschutz kontrolliert und bei unbegründeten Bestandteilen entsprechend reguliert?
Vielleicht besteht die Möglichkeit, dazu die Meinung von Andre Holm nachträglich einzuholen und sie dann auch zu veröffentlichen.