Leserbrief zum Artikel Neue Sozialleistung: Die Ärmsten bleiben arm
vom 07.02.2019:
Papier ist geduldig
Liegt die individuell errechnete Grundrente unterhalb der vor Ort angemessenen »Grundsicherung im Alter«, deren genaue Höhe neben dem jährlich angepassten, bundesweit geltenden Regelbedarf insbesondere auch von den vor Ort angemessenen »Kosten der Unterkunft« abhängig ist, muss der »aufstockende« Gang zum kommunalen Sozialamt trotzdem angetreten werden – wovor sich viele Berechtigte nach wie vor aus falscher Scham scheuen werden wie der Teufel vorm Weihwasser, auch wenn für Grundrentenbezieher ein Freibetrag in Höhe von 25 Prozent der individuellen Grundrente bis zu maximal aktuell 106 Euro/Monat innerhalb der Altersgrundsicherung nach dem SGB XII geplant ist. Nicht nur aus diesem Grund wird die in ihrer jetzigen Form geplante Grundrente in der Realität nicht das Papier wert sein, auf dem sie steht: Die geforderten 35 Beitragsjahre erreichen nur die allerwenigsten Menschen mit Patchwork- und/oder unterbrochenen Erwerbsbiographien – weshalb nur eine sehr kleine Minderheit derjenigen profitieren wird, die eine real armutsfeste Grundrente in unserem Land bitternötig hätten. Alleinerziehende mit unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, erwerbsfähige Schwerbehinderte und chronisch Kranke, aufgrund ihres Alters seit vielen Jahren langzeitarbeitslose über 50jährige, aufgrund ihres individuellen, sehr geringen Einkommens nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlende Freiberufler und kleine Soloselbstständige – an diesen am allgemeinen Arbeitsmarkt schon seit eh und je stark benachteiligten Personengruppen geht die in ihrer jetzigen Form geplante Grundrente völlig vorbei.