Leserbrief zum Artikel Einzelhandel: Die nächste Tarifflucht?
vom 18.08.2018:
Leichtere Allgemeinverbindlichkeitserklärung hilft
Da hilft nur eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Tarifverträge durch den Gesetzgeber – in der Form, dass ein Patt im zuständigen Tarifausschuss keine Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeit mehr zur Folge hat. In diesem zuständigen Gremium sind Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter zu gleichen Teilen vertreten.
Sonst wird sich die schon seit Jahren nicht nur im Einzelhandel anhaltende Tarifflucht weiter fortsetzen. Heute ist bundesweit nur noch weniger als jeder zweite Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit Branchentarifbindung tätig, Mitte der Neunziger Jahre waren es noch mehr als zwei Drittel aller Arbeitnehmer.
Sonst wird sich die schon seit Jahren nicht nur im Einzelhandel anhaltende Tarifflucht weiter fortsetzen. Heute ist bundesweit nur noch weniger als jeder zweite Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit Branchentarifbindung tätig, Mitte der Neunziger Jahre waren es noch mehr als zwei Drittel aller Arbeitnehmer.