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Leserbrief zum Artikel Polizeigesetz: »Jeder Bürger wird zum verdächtigen Gefährder« vom 14.07.2018:

Intransparente Kooperation

Am (geleakten) Entwurf des neuen sächsischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) fällt auf, dass darin Rechtsgrundlagen (z. B. Paragraph 84 Absätze 3 und 4, Paragraph 88 Absatz 1) enthalten sind, um personenbezogene Daten von der Polizei an nichtöffentliche Stellen zu übermitteln. Im Bundesland Sachsen existiert seit vielen Jahren ein (landesweiter) Kooperationsvertrag zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten; die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Sicherheitswirtschaft – der damit verbundene Informations- und Datenaustausch – wurde im Laufe der Jahre intensiviert. Beispiel: In der Stadt Plauen (Vogtlandkreis) wurde die kommunale, private »Citystreife« mit der Durchsetzung einer »Polizeiverordnung« beauftragt. Dieser private Sicherheitsdienst soll u. a. Alkoholverbote im öffentlichen Raum durchsetzen und ist offizieller Kooperationspartner der Polizei. Dies nennt sich dann »Public private security« bzw. »Police private security«. Auch im Computerbereich, beispielsweise im Bereich von »Cyberkriminalität«, greifen die Polizeibehörden gerne auf die Dienste privater Spezialisten zurück. Für die Bürgerinnen und Bürger ist nicht (!) transparent, welche Daten über sie gespeichert, weitergeleitet oder an »nichtöffentliche Stellen« – und vor allem zu welchen Zwecken – übermittelt werden. Diesbezüglich stellt sich die Frage: War der sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz beim Entwurf des neuen PAG beratend tätig oder nicht?
Thomas Brunst
Veröffentlicht in der jungen Welt am 16.07.2018.