Leserbrief zum Artikel Hartz IV: Auf Null gekürzt
vom 02.07.2018:
Grundgesetzwidrige Praxis
Die Grundsicherung ist, das sagt der Name schon, nicht pfändbar. Eine Strafkürzung kommt aber einer Pfändung gleich und ist daher prinzipiell ausgeschlossen. Eine Grundsicherung kann man nicht verringern. Das ist grundgesetzwidrig. Und Verordnungen und Gesetze, die gegen das GG verstoßen, sind von vornherein nichtig. (BVerfG)