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Leserbrief zum Artikel Rente: Rentenlücke in einem reichen Land vom 06.12.2017:

Das reicht nicht

Die »Agenda 2010« war von vornherein so angelegt, dass später die Alten enteignet werden, Altersarmut war langfristig vorprogrammiert. Die Stopp-Hartz-IV-Kampagne hatte schon vor zehn Jahren mit dem Slogan »Bei Ihnen ist auch noch was zu holen« darauf aufmerksam gemacht. Die Armutsschwelle liegt derzeit bei 952 Euro, die Pfändungsgrenze bei 1.173 Euro, somit ist eine bedingungslose »Mindestrente« von 1.050 Euro eine richtige Forderung der Linken. Aber das reicht nicht. Um der Altersarmut zu entkommen, wäre es notwendig, 40 Jahre lang monatlich 2.100 Euro brutto zu verdienen – das entspräche einem Mindestlohn von 12,20 Euro/Stunde bei einer ununterbrochenen »Erwerbsbiographie«. Solange es Arbeitslosenhilfe gab – bis Ende 2004 –, wurden Rentenbeiträge analog zum Einkommen bezahlt. (…) Seit 2011 wird bei ALG-II-Beziehern nichts mehr bezahlt. Das Allerwichtigste wäre, solange wir keine Mindestrente haben, die Anpassung des Schonvermögens im SGB XII (2.600 Euro) an das Schonvermögen des SGB II. Derzeit dürfen Sie, wenn Sie aus Hartz IV in Rente gehen, einen Tag vor dem Rentenbezug noch ein ca. viermal so großes Schonvermögen haben wie einen Tag nach dem Rentenbezug mit ergänzender Grundsicherung im Alter. Deshalb ist es ja so leicht für die Grundsicherungsämter, sich an den armen Alten zu bereichern. Außerdem ist es für Landbewohner zusätzlich schlimm, dass einen Tag vor Rentenbeginn der Pkw in Ordnung ist, er aber einen Tag danach (…) zum Schonvermögen wird, welches erst einmal (…) aufgebraucht werden muss, bevor ergänzende Grundsicherung gezahlt wird.
Eva Willig
Veröffentlicht in der jungen Welt am 08.12.2017.
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