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Leserbrief zum Artikel Bus und Bahn: Freifahrtschein fürs Schwarzfahren? vom 07.11.2017:

Soziale Idee fehlt

Wohin wir sehen oder hören, stellt sich die Klassenfrage. Steuerrecht, so erfahren wir wieder einmal, ist Klassenrecht. Wie sollen wir es anders beurteilen, wenn Steuerbetrug ein Freifahrschein für legale Steuervermeidung ist? Schwarzfahrer sind ohne Einschränkung kriminalisiert und werden doppelter Strafe zugeführt. Bei unseren milliardenschweren Flüchtlingen und sozialen Schwarzfahrern kommt zumeist nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit dabei heraus. Einen Freifahrtschein für Bedürftige, in finanzieller Not befindliche Menschen, da zeigt sich der Klassenstaat von der »harten Kante«. Steuer-, Straf-, Sozialrecht u. v. a. m. sind Klassenrecht.
Für Superreiche fehlt es an keiner Rechtslücke, keiner Subventionierung, keiner Straffreiheit.
Für Mittellose und Ärmste fehlt es schon an einer sozialen Idee, wenigstens den nachweislich Bedürftigsten für ihre notwendigsten Benutzungen von Verkehrsmitteln zeitlich und begrenzt Freifahrtscheine zu gewähren.
Roland Winkler
Veröffentlicht in der jungen Welt am 20.11.2017.