Leserbrief zum Artikel Repressionen: Unerwünschte Kritik
vom 27.10.2017:
Schuld der Gewerkschaften
(…) Für den Entzug der Lebensgrundlagen durch die Jobcenter kann es (…) keinen einzigen Grund geben (…). »Sanktionen« sind reine Disziplinierungsmaßnahmen mit schlimmsten physischen und psychischen Folgen für die so Bestraften bis hin zu Obdachlosigkeit und Tod. »Sanktionen« verstoßen gegen Menschenrecht und Grundgesetz. Das weiß der DGB – nicht erst seit dem »Papier« aus der eigenen Rechtsabteilung. Das heißt: Gegen besseres Wissen lässt der DGB die eigenen Erkenntnisse über schwerste Grundgesetz- und Menschenrechtsverletzungen verschwinden bzw. nötigt einen Verein wie Tacheles, der sich für die Ärmsten im Lande einsetzt, diese Dokumente aus dem Netz zu nehmen. Die Herren des DGB, die das entschieden haben (und alle, die dazu schweigen), sollen doch bitte nie mehr fragen, wie »das damals« passieren konnte. (…) Von Menschenrechtsverstößen detaillierte Kenntnis zu haben und nicht nur dazu zu schweigen, sondern Informationen gezielt zu unterdrücken, bedeutet schwere Mitschuld. (…)
Veröffentlicht in der jungen Welt am 02.11.2017.