Leserbrief zum Artikel Streit um Tarifvorbehalte: »Die Leiharbeit gestalten«
vom 24.01.2017:
Leiharbeit ist Menschenhandel
Herr Körzell und der DGB reden diese moderne Art der Sklaverei schön und legitimieren die Zeitarbeit auch noch durch einen Tarifvertrag und enthalten somit den Mitarbeitern den »gleichen Lohn für gleiche Arbeit« vor. Der DGB unterhält selber Zeitarbeitsfirmen, und somit ist es verständlich, dass man an der Beendigung dieses permanenten Arbeitsunrechts nicht interessiert ist. Seit die BRD die Hartz-Gesetze und weitere Verschärfungen erließ, prügeln die Jobcenter das Menschenmaterial mit Sanktionsdrohungen und sonstigen Zwangsmaßnahmen in die Zeitarbeitsfirmen rein. Facharbeiter werden in den seltensten Fällen in die ihnen zustehende Tarifgruppe EG 3 eingruppiert. Aus eigener Erfahrung bestätige ich, dass man als Fachkraft gesucht wird, aber nur als »Helfer« bei EG 1 oder maximal EG 2 eingesetzt wird seitens der Zeitarbeitsfirma. Angesichts der Androhung, den Leihsklaven beim Arbeitsamt anzuschwärzen, was eine Sperre nach sich ziehen würde, wird kaum jemand dagegen klagen. Selbiges gilt bei »Zwangsfreizeit« bei Annahmeverzug. Das Zeitkonto des Mitarbeiters wird missbraucht von der Zeitarbeitsfirma, um die einsatzfreie Zeit als »Überstundenabbau« oder »Urlaub« vom Leihsklaven abzeichnen zu lassen. Ansonsten droht Kündigung und Anschwärzen beim Arbeitsamt. Diese mafiaähnliche strukturelle Gewalt gegenüber den Lohnabhängigen wird durch solch einen Tarifvertrag noch zementiert! Fraglich ist auch, ob der DGB überhaupt legitimiert ist, Tarifverträge im Namen der Leiharbeiter auszuhandeln. Wie hoch ist der Organisationsgrad der Leiharbeiter? In diversen Leiharbeitsfirmen existieren ja Betriebsräte. Diese vertreten nicht die Leiharbeiter, sondern die Personaldisponenten und die Büroangestellten dort, und somit hat der Leihsklave da auch keine Hilfe zu erwarten. Leiharbeit ist Menschenhandel und gehört verboten und geächtet!
Veröffentlicht in der jungen Welt am 30.01.2017.