Gegründet 1947 Sa. / So., 27. / 28. April 2024, Nr. 99
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben

Leserbriefe

Liebe Leserin, lieber Leser!

Bitte beachten Sie, dass Leserbriefe keine redaktionelle Meinungsäußerung darstellen. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zur Veröffentlichung auszuwählen und zu kürzen. Leserbriefe sollten eine Länge von 2000 Zeichen (etwa 390 Wörter) nicht überschreiten. Kürzere Briefe haben größere Chancen, veröffentlicht zu werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass sich Leserbriefe mit konkreten Inhalten der Zeitung auseinandersetzen sollten. Ein Hinweis auf den Anlass Ihres Briefes sollte am Anfang vermerkt sein (Schlagzeile und Erscheinungsdatum des betreffenden Artikels bzw. Interviews). Online finden Sie unter jedem Artikel einen Link »Leserbrief schreiben«.

Leserbrief zum Artikel Streit um Tarifvorbehalte: »Die Leiharbeit gestalten« vom 24.01.2017:

Leiharbeit ist Menschenhandel

Herr Körzell und der DGB reden diese moderne Art der Sklaverei schön und legitimieren die Zeitarbeit auch noch durch einen Tarifvertrag und enthalten somit den Mitarbeitern den »gleichen Lohn für gleiche Arbeit« vor. Der DGB unterhält selber Zeitarbeitsfirmen, und somit ist es verständlich, dass man an der Beendigung dieses permanenten Arbeitsunrechts nicht interessiert ist. Seit die BRD die Hartz-Gesetze und weitere Verschärfungen erließ, prügeln die Jobcenter das Menschenmaterial mit Sanktionsdrohungen und sonstigen Zwangsmaßnahmen in die Zeitarbeitsfirmen rein. Facharbeiter werden in den seltensten Fällen in die ihnen zustehende Tarifgruppe EG 3 eingruppiert. Aus eigener Erfahrung bestätige ich, dass man als Fachkraft gesucht wird, aber nur als »Helfer« bei EG 1 oder maximal EG 2 eingesetzt wird seitens der Zeitarbeitsfirma. Angesichts der Androhung, den Leihsklaven beim Arbeitsamt anzuschwärzen, was eine Sperre nach sich ziehen würde, wird kaum jemand dagegen klagen. Selbiges gilt bei »Zwangsfreizeit« bei Annahmeverzug. Das Zeitkonto des Mitarbeiters wird missbraucht von der Zeitarbeitsfirma, um die einsatzfreie Zeit als »Überstundenabbau« oder »Urlaub« vom Leihsklaven abzeichnen zu lassen. Ansonsten droht Kündigung und Anschwärzen beim Arbeitsamt. Diese mafiaähnliche strukturelle Gewalt gegenüber den Lohnabhängigen wird durch solch einen Tarifvertrag noch zementiert! Fraglich ist auch, ob der DGB überhaupt legitimiert ist, Tarifverträge im Namen der Leiharbeiter auszuhandeln. Wie hoch ist der Organisationsgrad der Leiharbeiter? In diversen Leiharbeitsfirmen existieren ja Betriebsräte. Diese vertreten nicht die Leiharbeiter, sondern die Personaldisponenten und die Büroangestellten dort, und somit hat der Leihsklave da auch keine Hilfe zu erwarten. Leiharbeit ist Menschenhandel und gehört verboten und geächtet!
Manuel Soler
Veröffentlicht in der jungen Welt am 30.01.2017.