Leserbrief zum Artikel Eine Frage der Leere
vom 19.08.2010:
Bitte genauer recherchieren
Leider gibt der Autor seinen Leser eine falsche Erklärung, was ungedeckte Leerverkäufe sind. Was er beschreibt, sind gedeckte Leerverkäufe, die in Deutschland noch erlaubt sind. Leerverkäufe sind Verkäufe von Wertpapieren, die dem Verkäufer nicht gehören. Gedeckte Leerverkäufe sind Leerverkäufe von Wertpapieren, die sich der Verkäufer geliehen hat – der Verkäufer hat sie also, auch wenn sie ihm nicht gehören. Ein Leerverkauf ist ungedeckt, wenn die verkaufte Papiere gar nicht existieren, also vom Verkäufer weder geliehen noch gekauft wurden.
Quelle: NachDenkSeiten
oder
Gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe
Im Zusammenhang mit Wertpapierleerverkäufen existiert die Praxis des Naked Short Selling (im Deutschen mit „nackter" oder „ungedeckter"[1] Leerverkauf wiedergegeben). Die Begriffsbildung ist uneinheitlich. Gemeinsam ist allen, dass der Leerverkäufer sich zum Zeitpunkt des Verkaufs noch kein Eigentum am leer verkauften Wertpapier verschafft hat.[2] Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fasst in ihren Allgemeinverfügungen, zuletzt vom 18. Mai 2010, den Begriff enger und versteht seit September 2008 unter ungedeckten Leerverkäufen jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag hat.[3]
Ähnlich ist die Begriffsbildung der SEC in den Vereinigten Staaten, für die ein Naked Short Sale vorliegt, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig für Eindeckung sorgt und so Gefahr läuft, in Lieferverzug zu kommen.[4]
Quelle: Wikipedia
Gruß
EB
Quelle: NachDenkSeiten
oder
Gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe
Im Zusammenhang mit Wertpapierleerverkäufen existiert die Praxis des Naked Short Selling (im Deutschen mit „nackter" oder „ungedeckter"[1] Leerverkauf wiedergegeben). Die Begriffsbildung ist uneinheitlich. Gemeinsam ist allen, dass der Leerverkäufer sich zum Zeitpunkt des Verkaufs noch kein Eigentum am leer verkauften Wertpapier verschafft hat.[2] Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fasst in ihren Allgemeinverfügungen, zuletzt vom 18. Mai 2010, den Begriff enger und versteht seit September 2008 unter ungedeckten Leerverkäufen jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag hat.[3]
Ähnlich ist die Begriffsbildung der SEC in den Vereinigten Staaten, für die ein Naked Short Sale vorliegt, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig für Eindeckung sorgt und so Gefahr läuft, in Lieferverzug zu kommen.[4]
Quelle: Wikipedia
Gruß
EB