4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 23.04.2024, Seite 11 / Feuilleton
Filmwirtschaft

Nicht ums Geld

Der Streit zwischen der Produktionsfirma Constantin Film und dem Drehbuchautor des 1990er-Jahre-Films »Manta Manta« um die Fortsetzung aus dem vergangenen Jahr wurde beigelegt. Die Streitparteien einigten sich am Montag vor dem Landgericht München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt dem Autor Stefan Cantz, der das »Manta Manta«-Drehbuch schrieb, an »Manta Manta – Zwoter Teil« aber nicht mehr beteiligt worden war, 35.000 Euro.

Cantz, der ursprünglich mehr als 100.000 Euro gefordert hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Vergleich. »Das ist das, was wir wollten«, sagte er der dpa. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennung. Er hoffe auf eine »Signalwirkung« für andere Drehbuchautoren, die seinen Streit vor Gericht (Az. 42 O 6331/23) »als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen«. (dpa/jW)

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