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Aus: Ausgabe vom 01.03.2010, Seite 4 / Inland

Erfolgreiche Klage gegen Sondergebühr

Halle. Die Erhebung einer Gebühr für Asylbewerber, die Anträge auf das Verlassen des ihnen als Aufenthaltsort zugewiesenen Landkreis stellen, ist unzulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Halle am Freitag, wie die Initiative Togo Action Plus am Sonntag mitteilte. Deren Vorsitzender Komi E. Hatte gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der Ausländerbehörde Merseburg Klage eingereicht. (jW)

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